Impressum

Hotel Villa Baltik
Strandpromenade 13,

18609 Ostseebad Binz

 

Karin Löw Hotellerie GmbH
Kaiser-Friedrich-Promenade 57
61348 Bad Homburg

Umsatzsteuer ID-Nr.: DE 246587281
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, HRB Nr. 10144
Geschäftsführerin: Karin Löw

 

Für die Zurverfügungstellung einiger der auf dieser Seite genutzten Fotografien bedanken wir uns bei der Kur- und Kongreß-GmbH, der Taunus Thermeund dem Taunus Touristik Service.

 

Haftungsausschluss

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  5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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  6. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den HotelaufnahmevertragI. Geltungsbereich1. Diese Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Hotelaufnahmeverträge, als auch für alle weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels für den Gast.
    2. Abweichende Bestimmungen, auch wenn sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden nur dann Anwendung, wenn sie ausdrücklich und in schriftlicher Form vom Hotel anerkannt werden.II. Vertragsabschluss 

    1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes oder des Bestellers kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag zustande.
    2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Reservierung für den Gast vor, haftet dieser dem Hotel gegenüber als Besteller gemeinsam mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt.
    Davon unabhängig verpflichtet sich jeder Besteller, alle buchungsrelevanten Angaben, insbesondere der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
    3. Die Weiter- und Untervermietung der reservierten Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, sind nur mit schriftlicher Bestätigung des Hotels gestattet.

    III. Leistungen, Preise, Zahlung

    1. Der Hotelbetrieb verpflichtet sich, die mit dem Gast vereinbarten Leistungen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen.
    2. Der Gast verpflichtet sich, die für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Preise zu entrichten.
    3. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen enthalten. Liegen zwischen Vertragsabschluss und      -Erfüllung mehr als vier Monate und erhöht sich der vom Hotel für jeweilige Leistungen berechnete Preis, kann selbiges den bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis um bis zu 10% anheben
    4. In vorgenanntem Falle können die Preise vom Hotel auch dann geändert werden, wenn der Gast zwischen Vertragsabschluss und –Erfüllung eine Änderung der bestellten Leistung vereinbart.
    5. Die Hotelrechnung ist unmittelbar nach Zugang zu zahlen. Wird nicht 30 Tage nach ihrer Fälligkeit Zahlung geleistet, kommt der Adressat in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt Verzugszinsen zu berechnen, sowie eine Aufwandsentschädigung von 5,00 Euro je Mahnung.
    6. Das Hotel ist berechtigt eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Weiterhin ist das Hotel berechtigt sonstige Forderungen, die während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel entstanden, zu sofortiger Zahlung fällig zu stellen.

    IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung

    1. Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

    a) Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung.

    b) Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkreten Entschädigung eine Rücktrittspauschale gelten zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 80% des vertraglichen Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger ist als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

    c) Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der vom Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistung erwirbt.

    2. Die vorstehenden Reglungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchte Leistung ohne dies rechzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

    3. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

    V. Rücktritt des Hotels

    1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 2 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der  Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt.

    2. Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

    3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls:

    – höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

    – Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Personen des Gastes oder Zwecks, gebucht werden;

    – das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

    – eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt;

    – ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;

    – das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;

    – der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach  § 807 Zivilprozessordung abgegeben, ein außerordentliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlung eingestellt hat;

    – ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Manne oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

    – Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

    – In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

    VI. An- und Abreise

    1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

    2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

    3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

    4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr den 60 % Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr den 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

    VII. Haftung des Hotels, Verjährung

    1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

    2. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

    3. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

    4. Bei sonstigen Schäden ist die Haftung des Hotels darüber hinaus für jeden Schadensfall im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max. €2.557.000,00 für Sachschäden und max. €52.000,00 für Vermögensschäden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung und –ausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.

    5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungshilfen des Hotels. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.

    6. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens bis zu €3.500,00. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf €800,00. Geld und Wertgegenstände, die im Hotelsafe aufbewahrt werden, sind bis zu einem Höchstwert von €25.600,00 versichert. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel anzeige erstattet.

    7. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht. Falls berechtigte Haftpflichtansprüche gegenüber dem Hotel, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen bestehen, sind diese direkt nach Eintreten des Schadens oder spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstückes gegenüber dem Hotel geltend zu machen. Spätere Ansprüche sind ausgeschlossen.

    8. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

    9. Nachrichten, Pst und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch Fundsachen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

    10. Schadenersatzanprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dieses gilt nicht für Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen des Hotels beruhen.

    VIII. Schlussbestimmungen

    1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

    2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.